Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Speidel Immobilien
Speidel Immobilien
Schwarzwaldstr. 4, 72336 Balingen
Telefon: 0176/24778298
E-Mail: info@speidel-immo.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Maklerverträge, die zwischen Speidel Immobilien und dem Kunden geschlossen werden, sowie für alle Verträge im Zusammenhang mit der Planung und Sanierung von Immobilien, sofern nicht abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
§ 2 Gegenstand des Vertrags
Speidel Immobilien bietet folgende Dienstleistungen an:
Maklertätigkeit: Vermittlung von Kauf-, Miet- und Pachtverträgen über Immobilien sowie Beratung und Unterstützung im Immobilienbereich.
Planung und Sanierung von Immobilien: Planung, Projektierung und Durchführung von Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen an Immobilien, die in den Bereichen Modernisierung, Umnutzung oder umfassender Umbau bestehen können.
§ 3 Zustandekommen des Maklervertrags und Vertrags über Planung und Sanierung
(1) Der Maklervertrag kommt durch Annahme eines Angebots von Speidel Immobilien durch den Kunden zustande.
(2) Der Vertrag über Planung und Sanierung kommt durch Annahme eines schriftlichen Angebots durch den Kunden oder eine verbindliche Bestellung zustande.
(3) Beide Verträge (Maklervertrag und Vertrag über Planung/Sanierung) können schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden.
§ 4 Maklerprovision
(1) Die Maklerprovision ist mit dem Abschluss eines rechtswirksamen Hauptvertrags (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag) verdient und fällig, wenn Speidel Immobilien für den Abschluss dieses Vertrags ursächlich war.
(2) Die Höhe der Provision richtet sich nach den im Exposé oder den individuellen Vereinbarungen genannten Beträgen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Ist keine Provisionshöhe vereinbart, gelten die gesetzlichen Provisionssätze.
(4) Doppeltätigkeit: Speidel Immobilien ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig zu werden, sofern keine Interessenkollision besteht.
§ 5 Planung und Sanierung
(1) Leistungen: Speidel Immobilien übernimmt die Planung, Koordination und Durchführung von Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen an Immobilien. Die Leistungen umfassen unter anderem:
Entwurf und Planung von Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen
Organisation und Steuerung von Handwerksleistungen
Durchführung von Umbaumaßnahmen und Modernisierungen
Beratung und Betreuung während des gesamten Sanierungsprozesses.
(2) Vergütung: Für die Planung und Sanierung wird ein Pauschalbetrag oder ein auf Stundenbasis berechneter Preis vereinbart. Die genaue Vergütung richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen.
(3) Zahlung: Zahlungen für Planungs- und Sanierungsleistungen sind gemäß der im Vertrag festgelegten Zahlungsfristen fällig. In der Regel wird eine Vorauszahlung oder Teilzahlung bei Beginn der Arbeiten fällig, der Restbetrag bei Fertigstellung oder nach Abschluss der einzelnen Phasen der Sanierung.
§ 6 Haftung
(1) Speidel Immobilien haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet Speidel Immobilien nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für die ordnungsgemäße Ausführung der Sanierungs- und Renovierungsarbeiten durch beauftragte Dritte übernimmt Speidel Immobilien keine Haftung, es sei denn, es liegt ein Verschulden von Speidel Immobilien vor.
§ 7 Informationspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen bezüglich der Immobilie und der geplanten Sanierung rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die von Speidel Immobilien vorgeschlagenen oder vertraglich vereinbarten Entscheidungen zur Planung und Durchführung der Sanierung zu treffen, soweit dies erforderlich ist.
§ 8 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Speidel Immobilien.
§ 9 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz von Speidel Immobilien, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.